Am Anfang steht die genaue homöopathische Erstanamnese
Bei der homöopathischen Erstanamnese werden die gesamten aktuellen Beschwerden des Patienten abgefragt, ferner die Krankheitsvorgeschichte, Krankheiten in der Familie, weitere körperliche Symptome von Kopf bis Fuß und die Psyche. Ein klassischer Homöopath versucht das homöopathische Mittel immer aufgrund der Gesamtheit der Symptomatik auszuwählen. Deshalb ist Zeit (normalerweise ca. 2,5 – 3 Stunden) und Ruhe für die Anamnese notwendig und ein Zeichen korrekt ausgeführter Homöopathie.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Anamnese-Termin die folgende Dinge mit:
- Ausführliche Zeitchronologie Ihrer Erkrankungen von Geburt bis Heute
- Liste mit Erkrankungen in der Familie (soweit möglich)
- Impfpass oder Daten der Impfungen.
- Ggf. aktuelle Arztberichte in Kopie.
Welche Kosten fallen für eine homöopathische Behandlung an?
- Für die Anamnese bei chronischen Erkrankungen berechne ich bei Erwachsenen 220,– EUR (bis 2,5 Stunden Dauer), danach zusätzlich nach Zeitaufwand und zwar anteilig pro Stunde 80,– EUR. Bei sehr schweren Pathologien kann die Anamnesedauer schon einmal länger als 3 Stunden dauern. Gegebenenfalls wird der Termin dann in zwei Termine aufgeteilt.
- Eine Erstanamnese bei kleinen Kindern kostet bis 1,5 Stunden 140,– EUR.
- Anamnesen bei akuten Erkrankungen dauern in der Regel erheblich kürzer und werden einfach nach Zeit abgerechnet.
- Folgekonsultationen (Follow-up) dauern meistens ca. 15 – 45 Minuten, je nachdem, wie gut der Patient organisiert ist und seine Informationen bereits zusammengeschrieben hat. Folgekonsultationen werden nach Zeit abgerechnet (80 EUR für eine volle Zeitstunde).
- Patienten mit einer privaten Versicherung oder einer privaten Zusatzversicherung bekommen die Kosten meist Anteil erstattet – je nach gewähltem Tarif.
Folgekonsultation (Follow-up):
Eine Verlaufskontrolle ist zu Beginn in der Regel alle 2 – 4 Wochen notwendig – je nach Art und Schwere der Erkrankung. Bei fortschreitender Besserung folgen die Konsultationen in größeren Abstände.
Das Wirkprinzip der Klassischen Homöopathie folgt nach Hahnemann dem Ähnlichkeitsgesetz: Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt („similia similibus curantur“)
Genau dieses Ähnlichkeitsgesetz „similia similibus curantur“ wurde vom Arzt Christian Friedrich Samuel Hahnemann entdeckt und über Jahrzehnte hinweg entwickelte er eine exzellente Therapiemethode, von der wir bis heute profitieren können.
Wie kam es dazu? Während der Übersetzung einer Arzneibeschreibung der Chinarinde stieß Hahnemann auf Ungereimtheiten in der Wirkung der Pflanzendroge. In einem Selbstversuch ergründete er die genaue Wirkweise und entdeckte dabei die Symptome des Wechselfiebers (Malaria) an sich selbst. Die Malaria war damals in Deutschland neben der Cholera eine weit verbreitete Erkrankung. Hahnemann beschloss, das Mittel bei Patienten mit ähnlichen Symptomen zu testen, was erfolgreich verlief. Seit diesem Datum (1790) gilt die Entdeckung des Ähnlichkeitsgesetzes als Geburtsstunde der Homöopathie.
Eine weitere Errungenschaft Hahnemanns war die Potenzierung der Arzneien, die zum Teil im Rohzustand sehr giftig waren (Arsen, Quecksilber, Schwefel, giftige Pflanzen). Bei der Potenzierung werden die Ausgangssubstanzen nach einem von Hahnemann vorgeschriebenen Verfahren verdünnt UND verschüttelt. Mit unseren heutigen Methoden lässt sich dieses Verfahren nicht „wissenschaftlich“ verifizieren. Dennoch lassen sich die Erfolge der Homöopathie dokumentieren. Man vermutet, dass die Trägersubstanz Wasser eine wichtige Rolle spielt, indem es wie eine Blaupause der Ausgangssubstanz wirkt. Durch die zunehmende Verdünnung wird dem Medikament die Giftigkeit genommen.
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Ich bin verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass die von mir angewandten Verfahren von der Schulmedizin nicht anerkannt werden, weil die Wirkung und Wirksamkeit wissenschaftlich nicht bewiesen sind.